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31. Januar 2014


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1. Gerald Stopp - 11. Februar 2014

Zum Abwahlantrag gegen den Bürgermeister von Wutha-Farnroda in der TA vom 8. Februar 2014

Als Gast und Zuschauer der letzten Gemeinderatssitzung kann ich sagen: der Anlass zum Antrag zur Abwahl des Bürgermeisters von Wutha-Farnroda ist so fadenscheinig wie unsinnig.

Waren einige unserer Gemeinderäte während der vorletzten Sitzung ausgiebig mit dem Versuch beschäftigt, das Bürgerbegehren – laut Thüringer Kommunalordnung ein eindeutig geregelter Vorgang – anzufechten bzw. ganz zu kippen (was nicht gelingen konnte), so wurde diesmal von den Gegnern des Bürgerbegehrens intensiv über vermeintliche Formfehlern im Bürgerbegehren gesucht.

Der Antrag auf Abwahl ist wohl nun ein ganz tiefer Griff in die Trickkiste, einen – für manche Leute offenbar unbequemen – Bürgermeister loszuwerden.

Mit dem Bürgerbegehren soll erreicht werden, dass über anstehende gravierende Veränderungen in und um Wutha-Farnroda, wie die Verlegung der B19 vor die Tore unserer Gemeinde, möglichst viele Einwohner Bescheid wissen und so mitreden und mitentscheiden können.

Aber auch, um in Zukunft Betroffenheiten und Probleme von Einwohnern, wie es sie im Nessetal seit Bestehen der Nordumfahrung der A4 gibt, zu vermeiden

Und: Warum eigentlich ist Lärmschutz in Wutha-Farnroda – von mir aus auch mittels einer Ortsumfahrung – ausschließlich an die teure Verlegung der B19 gekoppelt?
In Etterwinden wurde die Ortsumfahrung auch vom B19-Projekt getrennt.

Insgesamt hatte ich den Eindruck, dass es weniger eines neuen Bürgermeisters bedarf, vielmehr könnte der Gemeinderat selbst ein paar neue Mitglieder gebrauchen.

Für Wutha-Farnroda macht Herr Gieß einen guten Job, keinesfalls jedoch annähernd so schlecht, dass er sofort ersetzt werden muss.